Es ist sexueller Missbrauch, wenn eine Person ihre Machtposition, das heißt, die Unwissenheit, das Vertrauen und die Abhängigkeit eines Mädchens oder Jungen für eigene Bedürfnisse nach Macht und sexueller Befriedigung benutzt. Dazu gehört zum Beispiel, wenn ein Täter oder eine Täterin:
- ein Mädchen oder einen Jungen zur eigenen sexuellen Erregung anfasst oder sich berühren lässt
- ein Kind zwingt oder überredet, ihn / sie nackt zu betrachten oder sexuellen Handlungen zuzusehen
- ein Mädchen oder Jungen zwingt oder überredet, sich nackt auszuziehen, zu berühren, dabei zu fotografieren oder filmen
- Kinder für pornographische Zwecke benutzt oder ihnen Pornografie vorführt
- Mädchen oder Junge zu oralem, analem oder vaginalem Geschlechtsverkehr zwingt oder überredet – also vergewaltigt
- ein Mädchen oder einen Jungen zwingt, die Tat(en) zu verschweigen